Anfahrt zum Diesenbacher Faschingszug

Diesenbach liegt ca. 12 km nördlich von Regensburg im Markt Regenstauf.

 

Vom Norden (Weiden, Schwandorf) her kommend:

Über die A93. Bitte nutzen Sie bereits die Autobahnausfahrt Ponholz (AS 36) und fahren Sie dort Richtung Regenstauf. Alternativ können Sie auch über die B15 anfahren. Wir empfehlen Ihnen, die öffentlichen Parkplätze nach der Ortseinfahrt Regenstauf zu nutzen und dann ca. 5-10 Minuten Fußweg nach Diesenbach in Kauf zu nehmen.

Vom Süden her kommend (Regensburg, Niederbayern und Oberbayern):

Über die A93. Bitte nutzen Sie die AS 37, Ausfahrt Regenstauf. Wir empfehlen Ihnen, die öffentlichen Parkplätze vor dem Ort Diesenbach zu nutzen oder ggf. Seitenstraßen ausserhalb der Zugstrecke zunutzen (sofern kein Halteverbot ausgewiesen ist).

Vom Osten her kommend (Cham, Roding, Nittenau): Wir empfehlen die Anfahrt über die B16, dann Nittenau raus fahren und über die "alte Regenstraße" nach Regenstauf. Alternativ auf der B16 bis nach Regensburg, in Regensburg dann Richtung Zeitlarn, dann nach Regenstauf.

Vom Westen her kommend (Hemau, Dietfurt):

Über die B8 nach Regensburg fahren. Dann entweder über die A93 in Richtung Hof oder über die B15 in Richtung Zeitlarn nach Regenstauf.

Parkplätze für Zuschauer

Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die öffentlichen Parkplätze an den südlichen und nördlichen Ortszufahrten.Fußweg zur Zugstrecke zwischen 5 Minuten und 10 Minuten. Bitte reisen Sie frühzeitig an, damit Sie vor dem Zug entspannt einen Parkplatz bekommen.

Innerörtliche Seitenstraßen ausserhalb der Zugstrecke können ebenfalls beparkt werden, sofern kein Halteverbote ausgewiesen sind.

Anfahrtshinweise für Faschingszugteilnehmer:

Faschingswägen können zum Aufstellplatz ausschließlich über Diesenbacher Straße in die Ludwigstraße einfahren.

Für Fahrzeuge mit einer Zulassung >60km/h (also z. B. LKW oder Kleinlaster) gilt gemäß Auflage des Landratsamtes: Wenn Aufbauten bzw. Anbauten des Faschingswagens bereits bei der Anfahrt zum Aufstellplatz montiert sind, ist für die Anfahrt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h vorgeschrieben. Die Fahrzeuge sind bei der Anfahrt entsprechend mit Geschwindigkeitsschildern nach § 58 StVZO zu kennzeichnen. Der Faschingswagen muss bis zum Aufstellplatz von einem nachfolgenden Fahrzeug mit Warnblinkanlage begleitet werden. Anfahrt über Autobahn ist für Faschingswägen verboten! Diese Punkte gelten auch bei der Abreise! Für LKW gilt das Sonntagsfahrverbot. Das Landratsamt erteilt jedoch unbürokratisch eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für den Faschingszug.

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