Tipps für Faschingszug-Teilnehmer

Hier haben wir eine kleine Übersicht aus häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Tipps für Teilnehmer am Diesenbacher Faschingszug.


Sind "grüne Nummern" erlaubt?

Uns erreichen häufig Anfragen, ob "grüne Nummernschilder" nun bei Faschingszügen erleubt sind oder nicht. Hierzu gibt es eine Pressemitteilung der bayerischen Staatsregierung vom 01.02.13, in der ganz klar Stellung bezogen wird.

Auszug aus der Pressemitteilung:

"Verunsicherung stiftet in diesem Fasching auch die verbreitete Fehlinformation, wonach Fahrzeuge mit grünen Nummernschildern generell nicht an Faschingsumzügen teilnehmen dürfen. Der Wirtschaftsminister versichert: „Das steht im krassen Gegensatz zur bisher richtigen Praxis. Es sind ja gerade überwiegend die steuerbefreiten, landwirtschaftlichen Traktoren mit den grünen Kfz-Kennzeichen, die die Faschingswägen ziehen.“ Wenn diese Traktoren nicht schon steuerbefreit wären, würden sie – wie übrigens auch gewerbliche Zugmaschinen für Faschingszwecke – zur Förderung des Brauchtums über die ‚zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften‘ quasi automatisch von der Kfz-Steuer befreit. Denn die Kfz- Steuerpflicht gilt nicht für Fahrzeuge, die von der Zulassungspflicht ausgenommen sind. Genau diese Ausnahme von der Zulassungspflicht ist für die An- und Abfahrten zu den Brauchtumsveranstaltungen explizit festgeschrieben. Als Folge daraus kann für die Anfahrt keine Kfz-Steuerpflicht begründet werden."

(Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Medien, Energie und Technologie)

Fazit: Definitiv ja! Grüne Nummern sind erlaubt. Lasst euch nichts Gegenteiliges aufschwatzen! 


Sind "rote Nummern" erlaubt?

Definitiv nicht! Rote Nummern dürfen ausschließlich als Überführungskennzeichen verwendet werden und sind für den Einsatz bei Faschingszügen grundsätzlich nicht gestattet. Der Grund liegt auf der Hand: Das Fahrzeug wäre für einen Einsatz beim Faschingszug nicht versichert. Klartext: Wenn was passiert, ist der Teufel los!


Sonntagsfahrverbot beim Faschingszug. Ja oder nein?

Für LKW herrscht auch dann zunächst ein Sonntagsfahrverbot, wenn sie an einem Faschingszug teilnehmen. Allerdings erteilt das Landratsamt Regensburg für Teilnehmer am Faschingszug unbürokratisch eine Ausnahmegenehmigung. Diese sollte frühzeitig beantragt werden. Hier das Formular dazu:

Download Antrag Sonntagsfahrverbot

Wir weisen an dieser Stelle auf folgendes hin: Fahrzeuge mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h, die mit montierten An- oder Aufbauten für Faschingswägen anreisen, unterliegen per Auflage vom Landratsamt einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bei der Anreise. Fahrzeuge mit "kritischen" Aufbauten 6 km/h. Solche Fahrzeuge müssen bei der Anreise von einem Begleitfahrzeug mit laufender Warnblinkanlage nach hinten hin abgesichert sein (falls Teile verloren gehen).


TÜV-Prüfpflicht für Faschingswägen???

Auch hierzu lässt sich Klarheit schaffen. Es existiert keine generalisierte Prüfpflicht für Faschingswägen im Landkreis Regensburg! Manche Orte (Hemau und Regensburg) praktizieren das zwar so, jedoch ist dies vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Im Gegenteil, dies ist sogar in der "Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften" gesetzlich geregelt!

Im Grunde ist die Rechtslage relativ einfach!

Es sind nur spezielle Fahrzeuge dazu verpflichtet, sich einer Prüfung zu unterwerfen. Unkritisch sind Fahrzeuge, die nachstehende Kriterien erfüllen:

  • Fahrzeuge sind bereits zugelassen (also für den normalen Straßenverkehr)
  • Für das Fahrzeug liegt eine Betriebserlaubis vor
  • Zul. Höchstgeschwindigkeit Zugmaschine 60 km/h
  • Abmessungen gem. StVo werden nicht oder in der Breite nur geringfügig bis 20 cm überschritten: Breite 2,55m, Höhe 4,00m, Läge Einzelfahrzeug 12,00m, Länge bei Zügen 18,75m. Zudem müssen die zulässigen Achslasten eingehalten werden, also 10,00 Tonnen ( ... mal ehrlich, ist doch mit einem Faschingswagen niemals zu erreichen, oder???)
  • Aufbauten dürfen Zugeinrichtung, Bremsen, Lenkung und Fahrersichtfeld nicht beeinträchtigen
  • Aufbauten müssen sicher und standfest sein (fest mit dem Fahrzeug verbunden), Geländer (1,20m) müssen einer Belastung standhalten

Die entsprechenden Auszüge aus den Auflagen vom Landratsamt könnt hier hier nachlesen:

Auszug Auflagen Landratsamt Regensburg


Versicherung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Unter Umständen sind landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht automatisch versichert, wenn sie an einem Faschingszug teilnehmen. In der Regel bestätigen aber Versicherungsgesellschaften auf Anfrage, dass die Fahrzeugversicherung die Teilnahme am Faschingszug für diesen einen Tag einschließt. Es gibt aber auch Versicherungen, die für diesen Tag eine zusätzliche Police ausstellen und dafür einen Beitrag verlangen. Wir empfehlen jedem Fahrzeughalter, der ein Fahrzeug für den Faschingszug zur Verfügung stellt, in jedem Fall einige Wochen vor dem Umzug bei der Versicherung anzufragen. Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung geben, dass die KFZ-Versicherung die Teilnahme am Faschingszug einschließt.


Kostenloses Auswurfmaterial für den Faschingszug

Alle teilnehmenden Vereine erhalten für den Diesenbacher Faschingszug eine Grundausstattung an Auswurfmaterial (Bonbons / Popcorn) kostenlos zur Verfügung gestellt. Am Tag des Faschingszuges können die Gruppen ab 12.00 Uhr bei der Anmeldung im Feuerwehrhaus ihr Material abholen. Die Menge des Auswurfmaterials bemisst sich an der Gruppenstärke.

Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um eine Grundausstattung handelt, die bei "diszipliniertem" Einsatz auf der Zugstrecke ausreicht. Sofern jemand mehr Material haben möchte, empfehlen wir die Angebote der Metro-Regensburg:

Auswurfmaterial zusätzlich kaufen

Für den Erwerb von zusätzlichem Auswurfmaterial empfehlen wir eine Bestellung bei der Metro in Regensburg.

Ansprechpartner bei der Metro ist

Abteilungsleiterin Stephanie Alzinger
Tel. 0941-4605436
Fax: 0941-4605267
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bestellungen benötigen da. 1-2 Wochen Bestellvorlauf.

Prospekte über Auswurfmaterial für Faschingsumzüge können bei Frau Alzinger angefordert werden. Ist ein Verein bisher noch kein Metro Kunde, so findet man unter www.metro.de/vereine weitere Informationen, wie man zur Kundenkarte kommt. Einfach mal reinklicken, es lohnt sich.

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