KFZ-Meldung für den Faschingszug (Auflage Landratsamt Regensburg)

Per Auflage der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Regensburg) sind wir dazu verpflichtet, ein Datenblatt mit allen, am Faschingszug teilnehmenden, Kraftfahrzeugen zu führen. Unsere Zugleitung ist zur Erhebung dieser Daten verpflichtet, dafür bitten wir um Verständnis.

Bitte meldet uns Ihre Fahrzeuge mindestens eine Woche vor dem Faschingszug, weil wir für die Vollständigkeit der Datensätze garantieren müssen!

Sofern deine Gruppe noch nicht zum Faschingszug angemeldet ist, bitte erst die allgemeine Anmeldung durchführen und dann das KFZ anmelden.

KFZ-Meldung Faschingszug

Wichtige Hinweise:

  • (1)
  • Fahrzeuge, von denen uns vor dem Faschingszug kein Datenblatt vorliegt, können leider nicht am Faschingszug teilnehmen.
  • (2)
  • Bei mehreren Fahrzeugen bitte das Online-Formular für jedes Fahrzeug einzeln ausfüllen.
  • (3)
  • Nicht-motorisierte Fahrzeuge müssen nicht angemeldet werden.
  • (4)
  • Fahrzeuge mit Überführungskennzeichen sind nicht zu Faschingszügen zugelassen. "Grüne Nummern" sind definitiv erlaubt, hierzu liegt uns eine PM aus dem Ministerium vor!